XNebo / RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für individuell vereinbarte FPV-Drohnenvideo-Projekte von XNebo. Stand: 5. September 2026.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Dienstleistungen von XNebo FPV Films, Nebojsa Bürgin, im Bereich Planung, Dreh und Postproduktion von FPV-Drohnenvideos. Individuelle schriftliche Vereinbarungen und Offerten gehen diesen AGB vor.
2. Offerte und Vertrag
Angaben auf der Website, insbesondere Paketpreise, sind eine unverbindliche Orientierung. Der konkrete Leistungsumfang, Termin, Preis, Ausgabeformat und Nutzungsumfang werden in einer persönlichen Offerte festgehalten. Ein Vertrag entsteht mit der schriftlichen Annahme der Offerte oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
3. Zusammenarbeit und Zugang
Der Auftraggeber stellt den vereinbarten Zugang zur Location sicher und informiert rechtzeitig über Hausregeln, Abläufe, sensible Bereiche und mögliche Einschränkungen. Er ist dafür verantwortlich, erforderliche Zustimmungen der Eigentümerschaft, des Hausrechts und klar erkennbarer Personen einzuholen, soweit dies für das Projekt nötig ist.
4. Flug, Sicherheit und Bewilligungen
Jeder Flug wird anhand von Standort, Wetter, Personen, Sicherheitslage und geltenden Regeln beurteilt. Ein Aussenflug wird nur umgesetzt, wenn dies sicher und rechtlich zulässig ist. Falls eine geplante Route oder ein Termin nicht verantwortbar ist, stimmen die Parteien eine Anpassung, einen Ersatztermin oder eine Alternative ab.
5. Leistung und Änderungen
Massgebend ist der in der Offerte vereinbarte Umfang. Wünsche, die darüber hinausgehen oder sich nach der Vereinbarung ergeben, werden vor der Umsetzung gemeinsam abgestimmt. Zusätzlicher Aufwand wird nur nach Vereinbarung verrechnet.
6. Vergütung
Preis, Währung, Zahlungsfrist und allfällige Auslagen ergeben sich aus der individuellen Offerte oder Rechnung. Bei Gratis-Referenzprojekten wird die vereinbarte Gegenleistung, insbesondere die Referenznutzung, vor dem Dreh schriftlich festgehalten.
7. Rechte an den Aufnahmen
Urheberrechte an den Aufnahmen und dem Schnitt verbleiben bei Nebojsa Bürgin, soweit in der Offerte nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber erhält die dort vereinbarten Nutzungsrechte. XNebo darf das Ergebnis nur dann als Referenz zeigen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8. Haftung
Die Haftung richtet sich nach zwingendem Schweizer Recht. Für Verzögerungen oder Einschränkungen, die durch Wetter, Sicherheitsvorgaben, behördliche Anordnungen, fehlende Zugänge oder andere Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von XNebo entstehen, wird gemeinsam eine sachgerechte Lösung gesucht.
9. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Gerichtsstand, bleiben vorbehalten.