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XNebo / RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten für individuell vereinbarte FPV-Drohnenvideo-Projekte von XNebo. Stand: 5. September 2026.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Dienstleistungen von XNebo FPV Films, Nebojsa Bürgin, im Bereich Planung, Dreh und Postproduktion von FPV-Drohnenvideos. Individuelle schriftliche Vereinbarungen und Offerten gehen diesen AGB vor.

2. Offerte und Vertrag

Angaben auf der Website, insbesondere Paketpreise, sind eine unverbindliche Orientierung. Der konkrete Leistungsumfang, Termin, Preis, Ausgabeformat und Nutzungsumfang werden in einer persönlichen Offerte festgehalten. Ein Vertrag entsteht mit der schriftlichen Annahme der Offerte oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung.

3. Zusammenarbeit und Zugang

Der Auftraggeber stellt den vereinbarten Zugang zur Location sicher und informiert rechtzeitig über Hausregeln, Abläufe, sensible Bereiche und mögliche Einschränkungen. Er ist dafür verantwortlich, erforderliche Zustimmungen der Eigentümerschaft, des Hausrechts und klar erkennbarer Personen einzuholen, soweit dies für das Projekt nötig ist.

4. Flug, Sicherheit und Bewilligungen

Jeder Flug wird anhand von Standort, Wetter, Personen, Sicherheitslage und geltenden Regeln beurteilt. Ein Aussenflug wird nur umgesetzt, wenn dies sicher und rechtlich zulässig ist. Falls eine geplante Route oder ein Termin nicht verantwortbar ist, stimmen die Parteien eine Anpassung, einen Ersatztermin oder eine Alternative ab.

5. Leistung und Änderungen

Massgebend ist der in der Offerte vereinbarte Umfang. Wünsche, die darüber hinausgehen oder sich nach der Vereinbarung ergeben, werden vor der Umsetzung gemeinsam abgestimmt. Zusätzlicher Aufwand wird nur nach Vereinbarung verrechnet.

6. Vergütung

Preis, Währung, Zahlungsfrist und allfällige Auslagen ergeben sich aus der individuellen Offerte oder Rechnung. Bei Gratis-Referenzprojekten wird die vereinbarte Gegenleistung, insbesondere die Referenznutzung, vor dem Dreh schriftlich festgehalten.

7. Rechte an den Aufnahmen

Urheberrechte an den Aufnahmen und dem Schnitt verbleiben bei Nebojsa Bürgin, soweit in der Offerte nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber erhält die dort vereinbarten Nutzungsrechte. XNebo darf das Ergebnis nur dann als Referenz zeigen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

8. Haftung

Die Haftung richtet sich nach zwingendem Schweizer Recht. Für Verzögerungen oder Einschränkungen, die durch Wetter, Sicherheitsvorgaben, behördliche Anordnungen, fehlende Zugänge oder andere Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von XNebo entstehen, wird gemeinsam eine sachgerechte Lösung gesucht.

9. Anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Gerichtsstand, bleiben vorbehalten.

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